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Gode - Priester(in)

In der religiösen Welt der Germanen bzw. Wikinger gab es natürlich auch Priester (Goden, Godi, Goði, Gudja, Harugari).
Der Priester war für die Germanen unter anderem ein Ratgeber in religiösen und rechtlichen Dingen. Anders als im Christentum waren die Urteile oder besser Ratschläge eines Priesters nicht verbindlich und auch Frauen konnten ein Priesteramt bekleiden.

Aufgaben eines Goden (Priesters):
Die Goden pflegten die Heiligen Haine oder Tempel und wachten über sie. Sie leiteten die Opferfeste zu ehren der Götter und waren dafür verantwortlich das die Opfer korrekt dargebracht und die Gottesdienste korrekt abgehalten wurden. Dies sollte verhindern, daß man sich den Zorn der Götter zuzog.
Sie waren aber auch Berater in weltlichen Fragen. So wurden sie zum Teil in Rechtsfragen und in Fragen des allgemeinen Lebens um Rat befragt. Die Germanen hielten sich allerdings nur an den Ratschlag eines Goden, wenn sie diesen auch für sinnvoll hielten. Blinder Gehorsam hätte auch nicht zu ihrem (religiösen) Empfinden gepaßt.
Den Goden konnte auch die Aufgabe obliegen, die Götter um Rat zu bitten. Dies war das „Losen“, die Götter wurden z. B. Mit Hilfe von Runenstäben um Rat befragt.
Eine weitere Aufgabe war es, in den Tempeln und Hainen die Zeichen zu verwahren, die mit in die Schlachten getragen wurden und diese auch vor der Schlacht zu weihen und aus den Heiligen Stätten zu holen.

Um ein Opfer oder Fest zu ehren der Götter auszurichten, war ein Gode aber nicht zwangsweise notwendig. So konnte auch das Familienoberhaupt diese Funktion übernehmen. Es handelte sich also nicht um ein „religiöses Exklusivrecht“ für bestimmte Personenkreise.

Regionale Entwicklungen des Godenamtes
Die Entwicklung des Priesteramtes verlief in einigen Regionen unterschiedlich. So waren Goden in Norwegen in vielen Fällen die Besitzer privat erbauter Tempel, deren Goden sie dann waren. Bei der Übersiedlung nach Island wurden diese Tempel abgebaut und mit nach Island genommen.
Auf Island dehnte sich dann das Amt des Priesters zu einem Hüter und Vollstrecker des Rechts aus. Es bildeten sich um die umgesiedelten Tempel Dörfer, deren Oberhäupter die Goden wurden. Später wurden viele Goden zu Machthabern in Island.
Im übrigen germanisch besiedelten Gebiet war der Gode eher ein Angestellter des herrschenden Königs oder Häuptlings, dem der Tempel oder Hain nicht selbst gehörte.
Er war Berater des Königs und befragte für ihn auch die Götter.

Mit Ausnahme von Island gab es bei den Germanen also sehr früh eine Trennung von Staat und Religion, die durch die Christianisierung wieder rückgängig gemacht wurde.
Dieser Artikel wurde am 01.05.2006 erstellt, die letzte Änderung erfolgte am: 03.01.2008.
© 2006 - 2008 Oliver Brinkop www.o-brinkop.de
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